Was versteht man unter Hörverlust?

Hörverlust beschreibt eine verminderte Fähigkeit, Geräusche wahrzunehmen. Er kann ein oder beide Ohren betreffen, plötzlich auftreten oder sich schleichend entwickeln.

Medizinisch wird zwischen drei Typen unterschieden: dem Schallempfindungsschwerhörigkeit (häufigste Form, betrifft das Innenohr), der Schallleitungsschwerhörigkeit (Mittelohr, oft behandelbar) und der kombinierten Schwerhörigkeit.

Die meisten Menschen mit Hörverlust leiden an Schallempfindungsschwerhörigkeit – also einer dauerhaften Schädigung der Haarzellen im Innenohr. Diese ist nicht heilbar, aber mit modernen Hörgeräten sehr gut versorgbar.

Wie entsteht Hörverlust?

Drei Hauptursachen führen zu vermindertem Hörvermögen – jede mit eigenen Anzeichen und Behandlungsmöglichkeiten.

Altersbedingter Hörverlust (Presbyakusis)

Die häufigste Ursache: Mit zunehmendem Alter nutzen sich die Haarzellen im Innenohr natürlich ab. Betroffen sind meist zuerst die hohen Töne – Frauen- und Kinderstimmen sowie Konsonanten werden schwerer verständlich.

Zahlen: Ab 65 ist rund ein Drittel betroffen, ab 75 bereits die Hälfte aller Menschen.

Lärmbedingter Hörverlust

Dauerhafter oder wiederholter Lautheitsschall – am Arbeitsplatz, durch Kopfhörer oder bei Konzerten – kann die Haarzellen des Innenohrs irreversibel schädigen. Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich oft schleichend und wird häufig erst spät erkannt.

Wichtig: Einmal geschädigte Haarzellen regenerieren sich nicht – Prävention ist entscheidend.

Erkrankungen und weitere Ursachen

Mittelohrinfektionen, Otosklerose, Morbus Menière oder bestimmte Medikamente können ebenfalls zu Hörverlust führen. Auch genetische Faktoren spielen eine Rolle.

Notfall: Bei plötzlichem einseitigen Hörverlust (Hörsturz) ist sofortiges ärztliches Handeln notwendig.

Die vier Schweregrade von Hörverlust

Ärzte und Hörakustiker unterscheiden Hörverlust in vier Stufen – gemessen in Dezibel (dB). Die Einstufung hilft, die richtige Versorgung zu wählen.

Flüstern kaum hörbar, Schwierigkeiten in lauter Umgebung.

Hörgerät empfohlen, Krankenkasse übernimmt Zuschuss.

Normales Gespräch schwer verständlich, häufiges Nachfragen.

Hörgerät dringend empfohlen.

Laute Stimmen kaum verständlich, TV sehr laut.

Hörgerät notwendig, ggf. leistungsstarke Modelle.

Nur sehr laute Geräusche wahrnehmbar.

Leistungsstarke Hörgeräte oder Cochlea-Implantat.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Ab einem festgestellten Hörverlust haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss von bis zu 1.500 Euro. Voraussetzung ist ein Audiogramm vom HNO-Arzt oder Akustiker sowie eine ärztliche Verordnung.

bis 1.500 €
Zuschuss pro Ohr
0 €
Eigenanteil bei Kassenmodellen (zzgl. 10 € gesetzlicher Zuzahlung pro Ohr)
Alle 6-9 Jahre
Anspruch auf neue Versorgung (abhängig von Krankenkasse)

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Hörverlust betrifft Millionen Menschen – und wird dennoch häufig zu spät behandelt. Ob altersbedingt, durch Lärm oder Erkrankungen: Die Ursachen sind vielfältig, die Lösungen aber oft einfacher als gedacht. Moderne Hörgeräte können selbst hochgradigen Hörverlust wirksam ausgleichen – diskret, komfortabel und mit langer Akkulaufzeit.  Beim Hörclub finden Sie Hörgeräte aller führenden Hersteller wie Phonak, Signia, Oticon und Starkey – günstig und mit persönlicher Beratung durch ausgebildete Hörakustiker. Profitieren Sie vom Krankenkassenzuschuss von bis zu 1.500 Euro und testen Sie 30 Tage risikofrei.

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